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   BFH, 28.06.1994 - V B 18/94   

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BFH, 28.06.1994 - V B 18/94 (https://dejure.org/1994,2760)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1994 - V B 18/94 (https://dejure.org/1994,2760)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - V B 18/94 (https://dejure.org/1994,2760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Sicherheitsleistung bei einer finanzgerichtliche Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.05.1988 - V B 26/86

    Ordnungsgemäße Anordnung einer Sicherheitsleistung für die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 28.06.1994 - V B 18/94
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen muß jedoch zurücktreten, wenn mit Gewißheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozeßausgang zu erwarten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403 unter 1. b aa; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 142 ff. m. w. N.).

    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung hat schließlich nicht deshalb zu unterbleiben, weil die Antragstellerin etwa zur Sicherheitsleistung außerstande wäre (vgl. dazu Senatsbeschluß in BFH/NV 1989, 403 unter 1. b ee; Gräber/Koch, a.a.O., § 69 Rz. 146 m. w. N.).

  • BFH, 15.02.1989 - V B 98/88

    Ersichtlichkeit eines Beschwerdebegehrens

    Auszug aus BFH, 28.06.1994 - V B 18/94
    Der Senat geht davon aus, daß die Antragstellerin mit der Beschwerde entsprechend ihrem erstinstanzlichen Antrag Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung begehrt und somit -- wie erforderlich -- das Beschwerdebegehren erkennbar ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15. Februar 1989 V B 98/88, BFH/NV 1989, 649; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 129 Rz. 6 m. w. N.).
  • BFH, 24.02.1989 - III R 77/85

    Wahrung der Klageerhebungsfrist durch Anbringung oder Niederschrift bei der

    Auszug aus BFH, 28.06.1994 - V B 18/94
    Der Senat geht davon aus, daß die Antragstellerin mit der Beschwerde entsprechend ihrem erstinstanzlichen Antrag Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung begehrt und somit -- wie erforderlich -- das Beschwerdebegehren erkennbar ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15. Februar 1989 V B 98/88, BFH/NV 1989, 649; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 129 Rz. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung

    Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH, Beschlüsse vom 28. Juni 1994 - V B 18/94 -, BFH/NV 1995, S. 515 und vom 26. Mai 1988 - V B 26/86 -, BFH/NV 1989, S. 403 ).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Schließlich darf die Anforderung einer Sicherheitsleistung nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 20/99

    Getrennte Aufzeichnung von Bewirtungskosten

    Geht er dort vor Ablauf der Frist ein, so ist er ohne Rücksicht darauf, wann er dem BFH vorliegt, als rechtzeitig gestellt anzusehen (BFH-Beschluß vom 17. März 1967 VI R 317/66, BFHE 88, 160, BStBl III 1967, 342, sowie BFH-Urteile vom 7. April 1987 IX R 140/84, BFHE 150, 16, BStBl II 1987, 567, und vom 30. August 1994 VII R 1/94, BFH/NV 1995, 515; zweifelnd Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Rz. 26).
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    c) Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf jedoch --wie hier-- nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515; in BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    c) Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf jedoch --wie hier-- nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515; in BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Dieses öffentliche Interesse tritt indes dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515, und BFH-Urteil in BFHE 154, 532, BStBl II 1989, 39, 40; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 145, m.umf.N.).
  • BFH, 25.11.2014 - V B 62/14

    Sicherheitsleistung im AdV-Verfahren

    Die Anforderung einer Sicherheitsleistung darf aber nicht erfolgen, wenn sie mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen eine unbillige Härte für ihn bedeuten würde, etwa weil der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515, und vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403).
  • BFH, 16.05.2000 - VII R 112/99

    Revisionsbegründungsfrist; Fristverlängerung

    Nach den Entscheidungen des BFH vom 10. Dezember 1974 VIII R 128/70 (BFHE 114, 330, BStBl II 1975, 338) und vom 30. August 1994 VII R 1/94 (BFH/NV 1995, 515) ist zwar Verschulden eines Rechtsmittelführers nicht darin zu erblicken, dass er es unterlässt, sich vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nach dem Schicksal eines von ihm rechtzeitig (d.h. vor Ablauf der Frist) gestellten Fristverlängerungsantrages beim BFH zu erkundigen.

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Rechtsmittelführer nach der bei dem Gericht bestehenden Praxis davon ausgehen darf, dass seinem Fristverlängerungsantrag stattgegeben werde (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 515, m.w.N.), oder dem Fristverlängerungsantrag bei richtiger Handhabung des § 120 Abs. 1 Satz 2 FGO stattgegeben werden musste, insbesondere etwa weil es sich um einen ersten, mit wichtigen Gründen versehenen Fristverlängerungsantrag handelte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 1 BvR 649/88, BVerfGE 79, 372).

  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

    Die Entscheidung enthält insoweit nicht in nachvollziehbarer Weise die Gründe, die für die Überzeugungsbildung der Vorinstanz leitend gewesen sind (§ 96 Abs. 1 Satz 3 FGO) und kann deshalb, da auch die Ausführungen zur dritten Voraussetzung des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO nicht tragen (siehe nachstehend dd), keinen Bestand haben (Senatsurteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. August 1994 VII R 93/93, BFH/NV 1995, 572, und vom 30. August 1994 VII R 1/94, BFH/NV 1995, 515).
  • FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01

    Zur Bewertung einer verdeckten Einlage

    Dieses öffentliche Interesse tritt dann zurück, wenn mit Gewissheit oder doch mit großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.12.1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, 129; vom 28.6.1994 V B 18/94, BFH/NV 1995, 515).
  • BFH, 23.07.1998 - VII R 141/97

    Haftungsbescheid; Zuständigkeit; Sachaufklärungspflicht

  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

  • FG Nürnberg, 19.05.2004 - II 45/03

    Im Aussetzungsverfahren kann das öffentliche Interesse an einer geordneten

  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
  • FG Bremen, 22.01.2004 - 2 V 587/02

    Aussetzung der Vollziehung; Umsatzsteuerliche Behandlung der Vermietung von

  • BFH, 28.02.2003 - II B 134/01

    Wahrung der Festsetzungsfrist gem. § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO

  • FG Hamburg, 12.06.2003 - V 247/02

    Klagebefugnis gegen negative Feststellungsbescheide; Vorliegen einer atypischen

  • FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag

  • VG Köln, 07.01.2014 - 24 L 1436/13

    Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides und des Zinsbescheides

  • FG München, 12.02.2004 - 13 V 4351/03

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; Einkommensteuer 2001

  • FG Hamburg, 19.06.2000 - IV 89/00

    Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über

  • FG München, 26.10.2000 - 10 V 388/00

    Keine Anwendung des § 160 AO 1977 bei bloßer Weiterleitung von

  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2000 - 12 V 41/00

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • FG Hamburg, 06.01.2000 - IV 200/99

    Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine

  • FG Hamburg, 26.08.1998 - IV 150/98

    Übernahme von Schiffsladungen, um offene Forderungen zu begleichen durch die

  • FG Bremen, 21.10.2020 - 1 V 82/20

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Nachforderungsbescheides über

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - V 283/01

    Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren, wenn das Finanzamt Darstellungen des

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